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Das Jugendstrafverfahren
Jugendanwaltschaften des Kantons St.Gallen
Es gehört zur Zeit der Jugend, dass sie lernen muss, mit Regeln und Gesetzen umzugehen. Sie lotet die Grenzen aus und will erleben, wie man sich beim Überschreiten von Grenzen fühlt. Beim Entdecken einer Straftat sollen keine Welten zusammenbrechen, aber es soll reagiert werden. Die Regeln unseres Zusammenlebens sind deutlich zu machen, Signale zu setzen. Dies kann durch die Eltern, durch die Kollegen, durch Lehrer oder eben durch die Strafjustiz geschehen. Wichtig ist, dass reagiert wird.
Jugend, die keine Grenzen spürt, verliert sich, fühlt sich nicht ernstgenommen, wird haltlos. Die Straftaten werden dreister, die Gruppen gewalttätiger, der Alkohol- oder illegale Drogenkonsum massloser, solange bis jemand Einhalt gebietet.
Wenn alle Erwachsenen sich der sozialen Verantwortung bewusst sind, Auseinandersetzungen nicht scheuen und mit den jungen Menschen zusammen die Grenzen suchen und ziehen, bleibt Kriminalität bei Jugendlichen eine vorübergehende altersspezifische Erscheinung und verursacht weder für den Jugendlichen noch für die Gesellschaft einen bleibenden Schaden. Den Auftrag, ihren Beitrag zur sozialen Kontrolle mit den gesetzlichen Mitteln des Jugendstrafrechtes zu leisten, nimmt die Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen gerne wahr.